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CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur erweiterten und standardisierten Offenlegung von Informationen im Bereich der Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie ist der Nachfolger der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und wurde verabschiedet, um mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Die CSRD ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft und betrifft Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen.

1. Ziel der CSRD

Die CSRD verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeit auf Augenhöhe mit der finanziellen Berichterstattung zu bringen. Unternehmen sollen künftig offenlegen, wie sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) in ihre Geschäftsmodelle, Strategien und Risikomanagementprozesse integrieren. Dabei geht es nicht nur um die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality), sondern auch um die finanziellen Risiken, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen ergeben (Financial Materiality) – dieser doppelte Wesentlichkeitsansatz ist ein Kernelement der CSRD.

2. Wer ist betroffen?

Die CSRD betrifft sukzessive ab 2024 folgende Unternehmen:

  • Alle börsennotierten Unternehmen in der EU (außer Kleinstunternehmen)
  • Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
      250 Mitarbeitende | 40 Mio. € Umsatz | 20 Mio. € Bilanzsumme
  • Ab 2026: Auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU >150 Mio. € Umsatz machen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben

Rund 50.000 Unternehmen werden damit in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

3. Was muss berichtet werden?

Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt wurden. Unternehmen müssen unter anderem folgende Inhalte offenlegen:

  • Strategien zur Nachhaltigkeit, insbesondere zur Erreichung von Klimazielen
  • Governance-Strukturen und Zuständigkeiten
  • Wesentlichkeitsanalyse zu ESG-Themen
  • Konkrete KPIs und Ziele zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten
  • Informationen zur Lieferkette, Menschenrechten, Diversität und psychischer Gesundheit
  • Zeitliche Planung und Fortschritt bei der Umsetzung von ESG-Maßnahmen

Die Berichte müssen verpflichtend digital, maschinenlesbar und von einem unabhängigen Prüfer testiert werden. Dies bedeutet eine erhebliche Professionalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

4. Relevanz für psychische Gesundheit & ISO 45003

Ein oft unterschätzter Aspekt der CSRD ist die Relevanz für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Diese fällt unter die sozialen Faktoren (Social/"S" in ESG) und wird explizit in den ESRS angesprochen – etwa im Standard ESRS S1 „Eigene Belegschaft“. Unternehmen müssen Risiken, Strategien und Maßnahmen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastungen und Gesundheitsschutz offenlegen.

Hier schließt sich der Kreis zur ISO 45003, der internationalen Norm für psychische Gesundheit im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Unternehmen, die nach ISO 45003 arbeiten, erfüllen bereits zentrale Anforderungen der CSRD in Bezug auf psychische Gesundheit – ein strategischer Vorteil für die ESG-Compliance.

5. Herausforderungen & Chancen

Die Umsetzung der CSRD ist für viele Unternehmen herausfordernd. Es braucht neue Prozesse, Datenquellen, Zuständigkeiten und oft auch eine neue Kultur der Transparenz. Doch zugleich bietet sie die Chance, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohlbefinden zum strategischen Erfolgsfaktor zu machen.

Wer heute die Weichen richtig stellt, kann mit einer glaubwürdigen ESG-Strategie nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch Investoren, Kunden und Talente überzeugen.

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