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Psychischer Arbeitsschutz

Psychischer Arbeitsschutz

Psychischer Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu minimieren und zu verhindern. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes und bezieht sich insbesondere auf die Analyse und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um das mentale Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Kernstück des psychischen Arbeitsschutzes ist die psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche), bei der potenzielle Belastungsfaktoren systematisch erfasst und bewertet werden. Darauf aufbauend müssen geeignete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen eingeführt und regelmäßig überprüft werden.

Rechtliche Grundlagen

Der psychische Arbeitsschutz basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, nicht nur physische, sondern auch psychische Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

  • § 4 ArbSchG: Definiert allgemeine Grundsätze für den Arbeitsschutz, darunter die Vermeidung von Gefährdungen sowie deren regelmäßige Überprüfung.
  • § 5 ArbSchG: Fordert die Beurteilung aller Gefährdungen, die mit der Arbeit verbunden sind, inklusive psychischer Belastungen.
  • § 6 ArbSchG: Verpflichtet zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der festgelegten Maßnahmen und deren Wirksamkeit.

Zusätzlich regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 100-001 spezifische Anforderungen an den Schutz vor psychischen Gefährdungen und legt fest, wie Präventionsmaßnahmen aussehen sollen. Die GDA Leitlinie (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) bietet detaillierte Orientierungshilfen zur Erfassung und Analyse psychischer Belastungen.

Wirksamkeit und Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Maßnahmen, die nach der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, müssen nicht nur implementiert, sondern auch kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Regelmäßige Analysen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen tatsächlich zur Reduzierung der psychischen Belastungen beitragen und notwendige Anpassungen vorgenommen werden können.

Der psychische Arbeitsschutz ist ein dynamischer Prozess, bei dem Unternehmen laufend Verantwortung tragen, den Arbeitsplatz an die psychischen Gesundheitsbedürfnisse ihrer Mitarbeitenden anzupassen und weiterzuentwickeln.

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